Erstellung von Gutachten

Veranlassung für die Erstellung von Gutachten

Gutachten werden erstellt, wenn technische Sachverhalte näher untersucht werden sollen. Auch Meinungsverschiedenheiten der am Bau Beteiligten über die ausgeführte Qualität oder Unklarheiten bei der Auslegung der einschlägigen Normen und Regelwerke führen regelmäßig zu festgefahrenen Situationen.

Klarheit kann daher durch die Begutachtung durch einen neutralen und spezialisierten Sachverständigen erlangt werden.​

Von mir werden Gutachten für private Auftraggeber im außergerichtlichen und gerichtlichen Kontext sowie  regelmäßig im Auftrag von Gerichten erstellt. 

 

Mögliche Aufgabenstellungen für Gutachten​

Im Bereich neu ausgeführter Dächer

  • Bewertung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
  • Überprüfung der handwerklichen Qualität
  • Feststellung von Ausführungs- und Planungsmängeln
  • Überprüfung auf Einhaltung der technisch geschuldeten Leistung
  • Lösen von Abdichtungsproblemen​

 Im Bereich von Bestandsdächern

  • Prognose der restlichen Nutzungsdauer
  • Sanierungsempfehlungen
  • Begehungen vor Ablauf der Gewährleistung​

Im Rahmen von Gerichtsprozessen

  • Erstellung von Gutachten im Gerichtsauftrag
  • Privatgutachten und Stellungnahmen zu vorhandenen Gerichtsgutachten

Der Umfang des Gutachtens wird individuell vor Beauftragung geklärt, die Erstellung erfolgt dabei immer unabhängig und objektiv.