Sachverständigenbüro

Tobias Meyer

Sachverständigenbüro für Flachdächer & Bauwerksabdichtungen

Sachverstaendigenbuero Tobias Meyer

Tobias Meyer

Dachdeckermeister
Staatl. gepr. Techniker (Hochbau)

Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Bauschadenbewertung

Ausbildung

Dachdeckermeister​

Staatl. gepr. Techniker (Hochbau​)

Berufserfahrung

Ausbildung und praktische Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk

Bundesweite Ausführung von Flachdachabdichtungen als Projektleiter, Schwerpunkte Sanierungen und Neubau von Flachdächern von Industrie-, Verwaltungs- und Wohnungsbauten.

Zertifizierter Sachverständiger 

Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (Zertifikats-Nr. ZN-2021-19-12-1499 Zertifizierungsstelle: SVG Euro-Zert GmbH). 

DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Bauschadenbewertung (Registriernummer PC21402-030)

Die Personenzertifizierung stellt höchste Anforderungen an die fachliche und persönliche Eignung eines Sachverständigen und unterliegt regelmäßiger Kontrolle und Rezertifizierungsprozessen.

Wissenswertes

Normen und Richtlinien

Normen und Richtlinien werden fortlaufend überarbeitet und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Bei der Vielzahl an Normen im Bauwesen ist es schwierig, den Überblick zu behalten, daher ist es für einen Sachverständigen wichtig sich ständig fortzubilden. Doch nicht nur die Entwicklung von Normen und Richtlinien muss beobachtet werden, Normen sind privatrechtlicher Natur, solange sie nicht bauaufsichtlich eingeführt sind. Ob eine Norm als ankerkannte Regel der Technik gilt, hängt entscheidend davon ob, ob sie von der Fachwelt als solche anerkannt wird. Ich nehme daher mehrfach im Jahr an Fortbildungen und Seminaren zu den unterschiedlichsten Themenkomplexen teil. Nur so kann ich dafür garantieren, dass meinen Leistungen stets der aktuelle Stand der anerkannten Regeln der Technik zu Grunde liegt.

Sachverständige

Sachverständiger darf sich jeder nennen, der über eine besondere Sachkunde in einem Gebiet verfügt. Dabei gibt es zertifizierte, freie oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit den unterschiedlichsten Sachgebieten. Im Bauwesen gibt es einerseits die auf die jeweiligen Gewerke spezialisierten Sachverständigen als auch den Generalisten. Für meine Tätigkeit gilt der Grundsatz, dass ich mich auf die Sachgebiete beschränke, auf denen ich mich auskenne und meine Kunden den größtmöglichen Mehrwert bekommen.

Sachverständige und Rechtsfragen

Sachverständige sind Spezialisten auf Ihrem Gebiet, die komplexe Fragestellungen auf diesem Gebiet beantworten können. Zu diesen Fragestellungen gehören aber grundsätzlich keine Rechtsfragen, es sei denn es sich handelt sich um Rechtssachverständige. Die Beantwortung von Rechtsfragen ist stets Juristen vorbehalten, die allerdings einen Sachverständigen benötigen, um die technischen Sachverhalte zu beleuchten. Juristen und Sachverständige arbeiten hierbei zusammen und sind aufeinander angewiesen. Meine Leistung beginnt im Schadensfall in der Regel, bevor der Jurist tätig wird, da erst einmal festgestellt werden muss, ob überhaupt ein technischer Mangel vorliegt. Auf Grundlage meiner Expertise kann der Jurist anschließend entscheiden, ob auch aus juristischer Sicht ein Mangel vorliegt und wie weiter verfahren werden kann. Aber auch während eines Rechtsstreits kann ich mit meinem technischen Sachverstand unterstützen und dies stets neutral und unabhängig.

Einzugsgebiete

Ich bin für Sie in ganz Deutschland aktiv, Schwerpunkte sind Nordrhein-Westfalen, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Bremen und Hamburg

 

Aktuelles

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