Abdichtungsanschlüsse an Türelemente-In der Praxis ein Problem
In der Praxis stellen Abdichtungsanschlüsse an Balkon- und Terrassenflächen ein häufiges Problem dar. Probleme treten nicht nur bei der Umsetzbarkeit, sondern auch bei der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik auf. Die Ursache für diese Probleme liegen oft in der fehlenden Absprache zwischen den Planern, den Gewerken Fensterbau und Dachabdichtung. Dabei sind diese vermeidbar.
Es ist logisch, dass das Türelement zum Anschluss der Abdichtung geeignet sein muss, die Türschwelle muss so ausgeführt sein, dass die Abdichtung problemlos anzuarbeiten ist. Führungsschienen von Rollläden dürfen die Ausführung nicht beeinträchtigen, die Türschwelle muss so hoch sein, dass die erforderlichen Anschlusshöhen eingehalten werden können. Genau diese Anforderungen sind aber häufig nicht gegeben, es fehlt an einer fachgerechten Vorplanung und Absprache. Ist das Türelement einmal eingebaut, wird die Situation vom Nachfolgegewerk häufig akzeptiert und eine Abdichtung erstellt, die die Anforderungen an die anerkannten Regeln der Technik nicht erfüllt.
Was ist zu berücksichtigen?
Wie bei Wandanschlüssen ist vom Grundsatz auch bei Türanschlüssen eine Anschlusshöhe von 15cm über Oberkante Nutzbelag einzuhalten. Diese Höhe wird kaum ein Nutzer als komfortabel erachten, daher gibt es Möglichkeiten die Anschlusshöhe im unmittelbaren Türbereich auf 5 cm zu reduzieren. Dies ist unter Anderem möglich durch
- Anordnung einer Entwässerungsrinne im Anschlussbereich
- Sicherstellen, dass die Entwässerungsrinne unmittelbar an die Dachentwässerung angeschlossen ist
- Verlegen des Belags auf Unterkonstruktionen, die einen Wasserablauf ermöglichen (Stelzlager)
- Anordnen von Überdachungen
Barrierefreie Türübergänge
Sind Anforderungen an die Barrierefreiheit gegeben, ist die Planung besonders sorgfältig und überlegt auszuführen. Als barrierefrei gelten Türübergänge, wenn diese maximal 20mm Schwellenhöhe aufweisen. In Bezug auf die Abdichtung führen die einschlägigen Regelwerke dazu aus, dass es sich dabei “abdichtungstechnische Sonderlösungen” handelt. Dabei kann die Abdichtung alleine die Dichtigkeit des Türanschlusses nicht sicherstellen, es sind besondere Maßnahmen erforderlich wie
- Türen mit besonderen Abdichtungsfunktionen
- Zusätzliche Abdichtungen im Innenbereich
- uvm.
Wie geht man vor?
Wenn barrierefreie Türübergänge bei Terrassen- und Balkonflächen ausgeführt werden, ist die Anschlusssituation überlegt zu planen. Dabei muss berücksichtigt werden, welche Dämmstoffstärke in der Fläche erforderlich ist, um zu ermitteln auf welchem Höhenniveau die Flächenabdichtung liegt. In Absprache mit dem Türhersteller wird das Höhenniveau der Türschwelle festgelegt sowie die weiteren zusätzlichen Maßnahmen zur Dichtigkeit. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Mindestmaße eingehalten werden müssen, um die Flächenabdichtung handwerklich anarbeiten zu können. Erst wenn die Abstimmungen erfolgt sind und alle Beteiligten zugestimmt haben, erfolgt die Herstellung des Türelementes.
Was ist zu tun, wenn das Türelement bereits eingebaut ist?
Leider ist das oben beschriebene Vorgehen in der Baupraxis ein Wunschdenken. Im Regelfall ist die Anschlusshöhe zu gering. Wenn der Austausch des Türelementes vermieden werden soll, müssen in dem Fall Kompensationsmaßnahmen vereinbart werden. Derartige Maßnahmen sind im Einzelfall zu bewerten und alle Vor- und Nachteile sind sorgfältig zu beurteilen. Den Beteiligten muss in dem Fall aber eines klar sein: Den anerkannten Regeln der Technik entsprechen derartige Ausführungen wohl kaum.
Fazit
Abdichtungsanschlüsse von Terrassen- und Balkonflächen an Türelemente sind anspruchsvolle Details, die einer sorgfältigen Planung und Abstimmung bedürfen. Wird dies gewissenhaft gemacht, kann ein den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Anschluss sicher hergestellt werden. Für barrierefreie Türübergänge stehen Sonderlösungen zur Verfügung, die auf die Baumaßnahme individuell abgestimmt werden müssen.
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