Sachverständigenbüro
Tobias Meyer
Sachverständigenbüro für Flachdächer & Bauwerksabdichtungen
Fachplanung von Dachsanierungen und Bauwerksabdichtungen
Dächer schützen. Sie halten Regen, Schnee, Hagel, Stürme, Nachtfrost und Sommerhitze von den Bewohnern fern. Aber diese Beanspruchung hinterlässt Spuren. Ich plane für Ihre Dachsanierung als Sachverständiger alles, damit Ihr Gebäude wieder gut behütet ist.
Leckageortung
Leckagen am Flachdach zu finden erweist sich in der Praxis oft mühsam, zeit- und kostenintensiv. Anhand einer Eintrittsstelle im Inneren kann man nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf die Position der Leckage in der Dachabdichtung schließen. Abhilfe schafft die Leckageortung mittels spezieller Verfahren.
Erstellung von Gutachten
Kompetent, unabhängig und stets objektiv – nach diesen drei Grundlagen erstelle ich in Ihrem Auftrag ein Gutachten zu sämtlichen Themen betreffend Dach- und Bauwerksabdichtungen. Dabei halte ich Mängel und Schäden detailliert zur Beweissicherung fest. So können anschließende Arbeiten planvoll erledigt werden.
Baubegleitende Qualitätsüberwachung
Um eine Wert- und Qualitätsminderung zu vermeiden übernehme ich für Sie die baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ). So werden Fehlleistungen bereits während der Ausführung erkannt und können abgestellt werden, bevor Schäden eintreten.
Ausbildung
Dachdeckermeister
Staatl. gepr. Techniker (Hochbau)
Berufserfahrung
Ausbildung und praktische Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk
Bundesweite Ausführung von Flachdachabdichtungen als Projektleiter, Schwerpunkte Sanierungen und Neubau von Flachdächern von Industrie-, Verwaltungs- und Wohnungsbauten.
Zertifizierter Sachverständiger
Personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 (Zertifikats-Nr. ZN-2021-19-12-1499 Zertifizierungsstelle: SVG Euro-Zert GmbH).
DEKRA-zertifizierter Sachverständiger Bauschadenbewertung (Registriernummer PC21402-030)
Die Personenzertifizierung stellt höchste Anforderungen an die fachliche und persönliche Eignung eines Sachverständigen und unterliegt regelmäßiger Kontrolle und Rezertifizierungsprozessen.
Wissenswertes
Normen und Richtlinien
Normen und Richtlinien werden fortlaufend überarbeitet und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Bei der Vielzahl an Normen im Bauwesen ist es schwierig, den Überblick zu behalten, daher ist es für einen Sachverständigen wichtig sich ständig fortzubilden. Doch nicht nur die Entwicklung von Normen und Richtlinien muss beobachtet werden, Normen sind privatrechtlicher Natur, solange sie nicht bauaufsichtlich eingeführt sind. Ob eine Norm als ankerkannte Regel der Technik gilt, hängt entscheidend davon ob, ob sie von der Fachwelt als solche anerkannt wird. Ich nehme daher mehrfach im Jahr an Fortbildungen und Seminaren zu den unterschiedlichsten Themenkomplexen teil. Nur so kann ich dafür garantieren, dass meinen Leistungen stets der aktuelle Stand der anerkannten Regeln der Technik zu Grunde liegt.
Sachverständige
Sachverständiger darf sich jeder nennen, der über eine besondere Sachkunde in einem Gebiet verfügt. Dabei gibt es zertifizierte, freie oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit den unterschiedlichsten Sachgebieten. Im Bauwesen gibt es einerseits die auf die jeweiligen Gewerke spezialisierten Sachverständigen als auch den Generalisten. Für meine Tätigkeit gilt der Grundsatz, dass ich mich auf die Sachgebiete beschränke, auf denen ich mich auskenne und meine Kunden den größtmöglichen Mehrwert bekommen: Dächer, Fassaden und Bauwerksabdichtungen.
Sachverständige und Rechtsfragen
Sachverständige sind Spezialisten auf Ihrem Gebiet, die komplexe Fragestellungen auf diesem Gebiet beantworten können. Zu diesen Fragestellungen gehören aber grundsätzlich keine Rechtsfragen, es sei denn es sich handelt sich um Rechtssachverständige. Die Beantwortung von Rechtsfragen ist stets Juristen vorbehalten, die allerdings einen Sachverständigen benötigen, um die technischen Sachverhalte zu beleuchten. Juristen und Sachverständige arbeiten hierbei zusammen und sind aufeinander angewiesen. Meine Leistung beginnt im Schadensfall in der Regel, bevor der Jurist tätig wird, da erst einmal festgestellt werden muss, ob überhaupt ein technischer Mangel vorliegt. Auf Grundlage meiner Expertise kann der Jurist anschließend entscheiden, ob auch aus juristischer Sicht ein Mangel vorliegt und wie weiter verfahren werden kann. Aber auch während eines Rechtsstreits kann ich mit meinem technischen Sachverstand unterstützen und dies stets neutral und unabhängig.
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